ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Partner und oton & friends geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Partners, die oton & friends nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn oton & friends ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn oton & friends in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Partners die Bestellung des Partners vorbehaltlos ausführt.
  2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Partner und oton & friends zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

Angebot und Vertragsschluss

  1. Eine Bestellung des Partners, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann oton & friends innerhalb von zwei Wochen ab Bestelldatum durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
  2. Die Angebote von oton & friends sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass oton & friends ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
  3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält oton & friends ihre Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Partner darf diese nur mit der schriftlichen Einwilligung von oton & friends an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob oton & friends diese als vertraulich gekennzeichnet hat.

Zahlungsbedingungen

  1. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird oton & friends in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
  2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen oton & friends und dem Partner zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Partner zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn oton & friends über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Partner mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. er Partner ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von oton & friends anerkannt wurden oder unstreitig sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von oton & friends angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Partner alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet oton & friends nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Partner infolge eines von oton & friends zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung von oton & friends auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von oton & friends zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei oton & friends ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
    Ebenso haftet oton & friends dem Partner bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von oton & friends zu vertretenden schuldhaften Verletzung des Vertrages beruht, wobei oton & friends ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung von oton & friends ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von oton & friends zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht.
  3. Für den Fall, dass ein von oton & friends zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer der vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruht, wobei oton & friends Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet oton & friends nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
  4. Ansonsten kann der Partner im Fall eines von oton & friends zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
  5. Eine weiter gehende Haftung für einen von oton & friends zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Partners, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von oton & friends zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
  6. oton & friends ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  7. Kommt der Partner in Annahmeverzug, so ist oton & friends berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Partner Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Gläubigerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Partner über.

Gefahrübergang – Versand/Verpackung

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Partners. oton & friends wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Partners zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Partners.
  2. oton & friends nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Partner hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Partners verzögert, so lagert oton & friends die Waren auf Kosten und Gefahr des Partners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
  4. Auf Wunsch und Kosten des Partners wird oton & friends die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

Gewährleistung/Haftung

  1. Mängelansprüche des Partners bestehen nur, wenn der Partner seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen ist oton & friends, unter Ausschluss der Rechte des Partners, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass oton & friends aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Partner hat oton & friends eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Partners durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. oton & friends trägt im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Partner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Partner zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Partner erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Partners zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Gewährleistungsansprüche des Partners verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Partner, es sei denn, oton & friends hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Pflichten von oton & friends aus Abschnitt VI Ziff. 4 und Abschnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt.
  4. oton & friends ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Partners als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Partner die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Partner ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffs Anspruch entgegengehalten wird. oton & friends ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Partners, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von oton & friends auf den Partner vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Partner seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  5. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von oton & friends berühren, oder wenn der Partner gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Partner selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Partner gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hingehen.
  6. oton & friends haftet unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von oton & friends, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von oton & friends, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet oton & friends nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit oton & friends, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In dem Umfang, in dem oton & friends bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet oton & friends auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet oton & friends allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  7. oton & friends haftet auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  8. oton & friends haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  9. Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung von oton & friends gemäß Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit die Haftung von oton & friends ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  10. Schadensersatzansprüche des Partners wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Wenn oton & friends, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben, oder wenn oton & friends oder ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Partners die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent die, oton & friends gegen den Partner jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) das Eigentum von oton & friends. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Partners, z.B. Zahlungsverzug, hat oton & friends nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt oton & friends die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet oton & friends die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. oton & friends ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den oton & friends vom Partner geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
  2. Der Partner hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Partner auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  3. Der Partner ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Partner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an oton & friends ab; oton & friends nimmt die Abtretung hiermit an. oton & friends ermächtigt den Partner widerruflich, die an oton & friends abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Partner auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factorings begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an oton & friends zu bewirken, als noch Forderungen von oton & friends gegen den Partner bestehen.
  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Partner wird in jedem Fall für oton & friends vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, oton & friends nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt oton & friends das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Fall der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, die oton & friends nicht gehörenden Sachen erwirbt oton & friends Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Partners in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Partner und oton & friends sich einig, dass der Partner oton & friends anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt oton & friends hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum von oton & friends an einer Sache verwahrt der Partner für oton & friends.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Partner auf das Eigentum von oton & friends hinweisen und oton & friends unverzüglich benachrichtigen, damit oton & friends ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, oton & friends die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Partner.
  6. oton & friends ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt oton & friends die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz der oton & friends GmbH.
  2. Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen oton & friends und dem Partner ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen oton & friends und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Winsen/ Luhe. oton & friends ist jedoch berechtigt, den Partner auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.